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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der CMB Solution UG (haftungsbeschränkt)

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§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der CMB Solution UG (haftungsbeschränkt), Flottenstraße 56, 13407 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Leistungen im Bereich Softwareentwicklung, Webentwicklung, Mobile App-Entwicklung, E-Commerce, Cloud-Lösungen, UX/UI-Design, Wartung & Support sowie Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Online-Marketing.

(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande. Schriftform im Sinne dieser AGB schließt die Textform (z. B. E-Mail) ein.

(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Auftrag und dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt nach dem aktuellen Stand der Technik.

(2) Bei SEO- und Online-Marketing-Leistungen schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen (Dienstleistung, keine Erfolgsgarantie). Eine bestimmte Position in Suchmaschinen-Ergebnislisten oder ein bestimmter Traffic-Zuwachs kann nicht garantiert werden, da diese von Algorithmen Dritter abhängen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.

(3) Bei Softwareentwicklungs-Projekten kann je nach Vereinbarung Dienst- oder Werkvertragsrecht zur Anwendung kommen. Maßgeblich ist die individuelle vertragliche Vereinbarung.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien, Zugänge (z. B. Hosting, Domains, Analytics) und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form kostenfrei zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten etc.) frei von Rechten Dritter sind oder dass die erforderlichen Nutzungsrechte bestehen.

(3) Verzögerungen, die auf die Verletzung von Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend; entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot bzw. Auftrag vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei umfangreichen Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Anzahlungen oder Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen.

(4) Bei laufenden Leistungen (z. B. SEO-Betreuung, Wartung & Support) erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen und seine Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

§ 6 Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern sich Fristen entsprechend.

§ 7 Abnahme

(1) Bei werkvertraglichen Leistungen erfolgt die Abnahme nach Fertigstellung und entsprechender Mitteilung an den Auftraggeber.

(2) Erklärt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung weder die Abnahme noch teilt er konkrete, wesentliche Mängel mit, gilt die Leistung als abgenommen. Auf diese Wirkung wird der Auftragnehmer bei der Bereitstellung gesondert hinweisen.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse für den vertraglich vereinbarten Zweck.

(2) An vom Auftragnehmer eingesetzten allgemeinen Werkzeugen, Bibliotheken, Frameworks und Open-Source-Komponenten werden keine Rechte übertragen; diese unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen.

(3) Der Auftragnehmer behält das Recht, die erbrachten Leistungen in seinem Portfolio sowie zu Referenzzwecken zu nennen und in dezenter Form (z. B. Logo, Screenshot, kurze Beschreibung) abzubilden, sofern keine schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht.

§ 9 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.

(2) Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste ist – außer in den Fällen des Abs. 1 – ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich zu vertraglichen Zwecken zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

§ 12 Datenschutz

Die Parteien werden bei der Vertragsdurchführung die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG, einhalten. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO geschlossen.

§ 13 Kündigung laufender Verträge

Laufende Verträge (z. B. SEO-Betreuung, Wartung & Support) können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: Mai 2026
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